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Grunderwerbsteuer: Ersatzbemessungsgrundlage ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht für verfassungswidrig.

Regelbemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, insbesondere der Kaufpreis. Auf die Ersatzbemessungsgrundlage wird bei fehlender Gegenleistung, Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage sowie bei Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an Gesellschaften zurückgegriffen.

Da die Steuerwerte in diesen Fällen teilweise erheblich unter den tatsächlichen Verkehrswerten liegen, kommt es zu einer Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, deren Grunderwerbsteuer auf Basis der (höheren) Regelbemessungsgrundlage berechnet wird.

Hinweis | Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung treffen. Bis zum 31.12.2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar. Es ist zu erwarten, dass die Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise kurzfristig Stellung nehmen wird.

 

Quelle | BVerfG, Beschluss vom 23.6.2015, Az. 1 BvL 13/11, Az. 1 BvL 14/11

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