(0 52 35) 96 92 - 0

Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen („Trennungstheorie“) eingestellt

Die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts erfolgt ‑ sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ‑ grundsätzlich zum Buchwert im Zeitpunkt der Übertragung, soweit ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten u. a. aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft übertragen wird. Umstritten hingegen ist die Behandlung teilentgeltlicher Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften. Die Finanzverwaltung teilt in diesen Fällen den Vorgang in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft auf und ordnet den Buchwert anteilig den beiden Teilen des Geschäfts zu. Hierdurch ergibt sich aus dem entgeltlichen Teil des Geschäfts stets eine gewisse Gewinnrealisierung.

Aufgrund divergierender Rechtsauffassungen verschiedener Senate des Bundesfinanzhofs wurde für eine letztendlich verbindliche Entscheidung der Große Senat des Bundesfinanzhofs angerufen. Nach Erledigung der Hauptsache und Aufhebung des Vorlagebeschlusses ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dieser Sache jedoch nunmehr entfallen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Finanzverwaltung hierauf reagiert.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner