Das Finanzgericht Köln entschied, dass ein für eine Dissertation erhaltenes Preisgeld steuerpflichtig ist.
Im Streitfall erstellte die Klägerin während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Dafür erhielt sie ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ließ sie das Preisgeld unberücksichtigt, aber machte die Druckkosten ihrer Dissertation bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn, womit die Klägerin nicht einverstanden war. Sie sah das Preisgeld als nicht durch ihr Dienstverhältnis veranlasst an. Die Klage blieb erfolglos.