Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
Zur Minderung eines Betriebsprüfungs-Mehrergebnisses kann ein zusätzlicher Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Voraussetzung ist, dass eine Investitionsabsicht nachgewiesen wird. Es muss also