Kennen Sie schon unser digitales Angebot zur Erstellung Ihrer Einkommensteuer-Erklärung?
Unser Erklär-Video zeigt, wie einfach es ist.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Grundsteuerreform kommt. Die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Als Eigentümer/in eines Grundstücks sind auch Sie unmittelbar betroffen und müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
Bisher wurde die Grundsteuer mit völlig veralteten Daten berechnet. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben, die auf aktuellen Daten basiert. Wieso aber müssen Sie jetzt schon handeln? Für die enorme Menge an Neuberechnungen benötigen die Finanzbehörden viel Zeit – und eine entsprechende Steuererklärung.
Wir bieten Ihnen gerne an, uns um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Grundsteuererklärung) zu kümmern.
Wie Sie bei der Erstellung der Grundsteuer-Erklärung mit uns einfach digital zusammen arbeiten und gleichzeitig von unserem Digitalisierungs-Nachlass profitieren können, zeigen wir Ihnen in diesem Video.
Die Finanzverwaltung öffnet leider lediglich ein schmales Zeitfenster für die Übermittlung der Grundsteuererklärung. Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärung beginnt im Juli 2022. Die Abgabefrist wurde inzwischen verlängert und endet nun am 31.01.2023!
Die Abgabefrist endet also in:
Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung teilweise – je nach Bundesland – die benötigten Informationen zur Grundsteuerreform aus den dort vorliegenden Daten mit einem individuellen Schreiben zur Verfügung stellt.
Diese Angaben werden benötigt:
Hier finden Sie die Angaben:
Ja. Leider gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Es gibt zwar ein „Bundesmodell“. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, vom „Bundesmodell“ abweichende Regelungen zu treffen. Hiervon haben, in unterschiedlichen Ausprägungen, die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland Gebrauch gemacht.
Das Land NRW, in dem sich unsere Kanzlei befindet, hat sich für das „Bundesmodell“ entschieden. Selbstverständlich können wir Sie aber auch bei Grundstücken in anderen Bundesländern unterstützen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Finanzverwaltungen der jeweiligen Bundesländer stellen in unterschiedlichen Ausprägungen Daten, die für die Erklärung benötigt werden, in einem individuellen Schreiben oder über ein Internetportal zur Verfügung. Bitte stellen Sie uns auf jeden Fall die ggf. erhaltenen Schreiben der Finanzverwaltung zur Verfügung. Prüfen Sie die Angaben aber auf jeden Fall auf Ihre Richtigkeit.
Sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung selbst erstellen wollen, möchten wir Sie an dieser Stelle auf Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung aufmerksam machen.
Kostenloser Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“:
Über diesen Link kommen Sie zum Online-Service der Finanzverwaltung. Die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung soll ohne ein Elster-Zertifikat möglich sein. Das Portal soll für private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken genutzt werden können. Grundstücke in Bundesländern, die nicht das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden, können über das System nicht erfasst werden. Somit sind Grundstücke in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Hamburg von der Erfassung ausgeschlossen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zu dem Portal keine weiteren Fragen beantworten können, da uns hierzu keine Informationen vorliegen.
Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung NRW:
Über das Geodatenportal können Sie neben den Katasterangaben (Flurstück, Grundstücksgröße) auch das Grundbuchblatt sowie den Bodenrichtwert abrufen. Das Portal ist frei zugänglich und kostenlos. Über diesen Link kommen Sie zum Geodatenportal.
Weitere hilfreiche Links:
Infoportal der Finanzverwaltung NRW: Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal | Finanzverwaltung NRW
Gemeinsames Grundsteuerportal der Länder: Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder – GrundsteuerReform
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