Auftrag erteilen
Erteilen Sie uns mit wenigen Klicks den Auftrag zur Erstellung Ihrer Grundsteuer-Erklärung.
Für jede „wirtschaftliche Einheit“ ist eine separate Feststellungserklärung abzugeben. Eine „wirtschaftliche Einheit“ kann auch aus mehreren Grundstücken bzw. Flurstücken bestehen. Mit Ausnahme der Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft beziehen sich unsere Gebühren auf jeweils eine Erklärung („wirtschaftlichen Einheit“).
Bitte wählen Sie, ob Sie die Gebühren mit oder ohne Umsatzsteuer angezeigt bekommen möchten.
Sie möchten Ihre Feststellungserklärung selber erstellen? Kein Problem. Wenn Sie bei uns Mandant sind, unterstützen wir Sie gerne bei Einzelfragen.
Sie möchten Ihre Feststellungserklärung selber erstellen? Kein Problem. Wenn Sie bei uns Mandant sind, unterstützen wir Sie gerne bei Einzelfragen.
Voraussetzung für die Anwendung der hier angegebenen Pauschalbeträge ist die Rücksendung einer unterzeichneten Vergütungsvereinbarung durch die Mandanten. Ohne die unterzeichnete Vereinbarung erfolgt die Abrechnung mit Wertgebühren gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Erteilen Sie uns mit wenigen Klicks den Auftrag zur Erstellung Ihrer Grundsteuer-Erklärung.