Für Arbeitgeber ist die Erstellung der Lohnabrechnung mit einer großen Verantwortung verbunden. Sie müssen sicherstellen, dass alle Abzüge korrekt berechnet werden und dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.
Als Steuerberater können wir Ihnen dabei helfen, die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen korrekt und rechtssicher zu erstellen. Wir beraten Sie bei allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um das Thema Lohnabrechnung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Übrigens: wir bieten auch Baulohn an.
Eine arbeitsrechtliche Beratung ist Steuerberatern nicht gestattet. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Für die digitale Zusammenarbeit bei der Lohnabrechnung können wir Ihnen auf Wunsch Lösungen der DATEV, als auch in unserem Mandantenportal „kanzlei.land“ anbieten. Profitieren Sie von den Vorteilen:
In „kanzlei.land“ können Sie Ihr Lohnarchiv aufbauen. Legen Sie Ihre Mitarbeiter an und hinterlegen Sie alle relevanten Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Stundenaufzeichnungen, etc.). Teilen Sie uns auf einfache Weise die relevanten Lohndaten mit. Wenn Sie alle relevanten Daten für einen Monat erfasst haben, teilen Sie uns das einfach auf Knopfdruck mit und wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen. Diese können Sie dann jederzeit im „kanzlei.land“ abrufen.
Kennen Sie das auch? Ihr Mitarbeiter kommt auf Sie zu, weil er seine Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung nicht wiederfindet. Das kann schon bald der Vergangenheit angehören. Denn mit „DATEV Arbeitnehmer Online“ können wir alle relevanten Auswertungen in ein persönlichen Lohn-Archiv Ihres Mitarbeiters einstellen. Dort kann sich Ihr Mitarbeiter alle relevanten Auswertungen jederzeit selber abrufen. Sie sparen damit viel Zeit und können sich um wichtigere Dinge kümmern.
Übrigens: Diesen Service bieten wir ohne Zusatzkosten an!
Seit dem 01.01.2023 hat sich das System der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geändert. Den „Gelben Schein“ gibt es fortan digital. Die Daten müssen elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen werden. Wie Sie als Arbeitgeber künftig an die Daten kommen, erfahren Sie mit einem Klick auf den folgenden Link.