(0 52 35) 96 92 - 0

Lohn

Für Arbeitgeber ist die Erstellung der Lohnabrechnung mit einer großen Verantwortung verbunden. Sie müssen sicherstellen, dass alle Abzüge korrekt berechnet werden und dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

Als Steuerberater können wir Ihnen dabei helfen, die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen korrekt und rechtssicher zu erstellen. Wir beraten Sie bei allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um das Thema Lohnabrechnung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Übrigens: wir bieten auch Baulohn an.

Eine arbeitsrechtliche Beratung ist Steuerberatern nicht gestattet. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Digitale Zusammenarbeit bei der Lohnabrechnung:

Unsere digitalen Lösungen für das Personalwesen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Datenschutzkonformer Austausch von Lohndaten
  • Einfache Neuanlage von Mitarbeitern
  • Personalfragebogen online vorbereiten
  • Lohnauswertungen jederzeit „griffbereit“
  • Eingabemaske für die Sofortmeldung
  • Direkterfassung persönlicher Daten durch die Mitarbeiter
  • Einzelsachverhalte jederzeit erfassen
  • u. v. m.

Folgende Lösungen im Bereich des Personalwesens bieten wir unter anderem an:

Digitale Personalfragebögen:

Das lästige Sammeln der Daten Ihrer neuen Mitarbeiter hat ein Ende. Über ein Online-Formular in deutscher oder englischer Sprache mit umfangreichen Hilfefunktionen können Sie alle wichtigen Informationen direkt von Ihren Mitarbeitern online ausfüllen lassen. 

Digitales Lohnarchiv für Ihre Mitarbeiter:

Kennen Sie das auch? Ihr Mitarbeiter kommt auf Sie zu, weil er seine Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung nicht wiederfindet. Das kann schon bald der Vergangenheit angehören. Denn mit „DATEV Arbeitnehmer Online“ können wir alle relevanten Auswertungen in ein persönlichen Lohn-Archiv Ihres Mitarbeiters einstellen. Dort kann sich Ihr Mitarbeiter alle relevanten Auswertungen jederzeit selber abrufen. Sie sparen damit viel Zeit und können sich um wichtigere Dinge kümmern.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online abrufen

Seit dem 01.01.2023 hat sich das System der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geändert. Den „Gelben Schein“ gibt es fortan digital. Die Daten müssen elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen werden. 

Für neue Mandanten

Jetzt Einstiegstermin buchen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner