Laufende Abrechnung
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Bei der Lohnabrechnung zählen Verlässlichkeit, vollständige Informationen und klare Zuständigkeiten. Wir übernehmen die laufende Abrechnung und schaffen gemeinsam mit Ihnen einen strukturierten Prozess für Personalstammdaten, monatliche Änderungen, Meldungen und Lohndokumente.
Die monatliche Abrechnung ist nur ein Teil des Lohnprozesses. Daneben gehören Meldungen, Bescheinigungen, Stammdaten und eine verlässliche Bereitstellung der Ergebnisse dazu.
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Übermittlung der erforderlichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen im Rahmen der laufenden Abrechnung.
Erstellung und elektronische Übermittlung der im laufenden Lohnprozess erforderlichen Bescheinigungen und Meldedaten.
Strukturierte Erfassung neuer Beschäftigter und relevanter Personalstammdaten, insbesondere über unsere digitalen Personalfragebögen.
Auch besondere Lohnabrechnungen mit erhöhten fachlichen Anforderungen können wir im Rahmen unserer Kapazitäten übernehmen.
Bereitstellung der Abrechnungen, Auswertungen und weiterer Lohndokumente über die vereinbarten digitalen Wege.
Die Qualität und Termintreue der Abrechnung hängt wesentlich davon ab, dass alle abrechnungsrelevanten Informationen vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Neue Beschäftigte werden möglichst frühzeitig mit allen erforderlichen Angaben erfasst.
Arbeitszeit, Gehalt, Fehlzeiten, Einmalzahlungen und weitere Änderungen werden rechtzeitig übermittelt.
Wir verarbeiten die vorliegenden Informationen und führen die erforderlichen Meldungen und Abrechnungen durch.
Abrechnungen, Auswertungen und gegebenenfalls Zahlungsaufträge werden digital bereitgestellt.
Wichtig bei kurzfristigem Beschäftigungsbeginn: Bestimmte Beschäftigungen erfordern Meldungen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit. Neue Mitarbeitende sollten deshalb nicht erst nach Arbeitsbeginn gemeldet werden.
Wir setzen im Lohnbereich auf passende DATEV-Lösungen und ausgewählte Spezialanwendungen. Entscheidend ist für uns nicht die Anzahl der Programme, sondern ein nachvollziehbarer Prozess mit möglichst wenig Medienbrüchen und Doppelerfassung.
Für die strukturierte Erfassung neuer Mitarbeitender nutzen wir insbesondere digitale Personalfragebögen von FastDocs.
FastDocs öffnen →Je nach Prozess nutzen wir Anwendungen aus der DATEV-Personalwelt für die digitale Zusammenarbeit rund um Lohn und Personal.
DATEV Personal →Beschäftigte können ihre Lohndokumente digital abrufen. Für Anmeldung, Registrierung und häufige Fragen haben wir eine eigene Serviceseite eingerichtet.
Informationen zu Arbeitnehmer online →Sie sind Arbeitnehmer und suchen den Zugang zu DATEV Arbeitnehmer online, möchten sich erstmals registrieren oder benötigen Hilfe bei der Anmeldung?
Auf unserer Serviceseite finden Sie den direkten Zugang zum DATEV-Portal sowie die wichtigsten Informationen zur Registrierung und zu häufigen Problemen.
Digitale Lohndokumente reduzieren Papier, erleichtern die Bereitstellung und ermöglichen Beschäftigten den persönlichen Zugriff auf ihre Unterlagen.
Die aus der Lohnabrechnung resultierenden Zahlungsaufträge können wir direkt in DATEV Unternehmen online bereitstellen.
Sie müssen die einzelnen Lohnüberweisungen dadurch nicht erneut manuell vorbereiten. Die bereitgestellten Zahlungen werden geprüft und anschließend von Ihnen zur Ausführung freigegeben.
Das reduziert zusätzliche Erfassungsschritte und hilft, Übertragungsfehler und Abstimmungsdifferenzen zu vermeiden.
Von unseren Mandanten benötigen wir insbesondere:
Wir übernehmen Verantwortung für die Abrechnung auf Grundlage der Informationen, die uns vorliegen. Vollständige und rechtzeitige Angaben sind deshalb wesentliche Voraussetzung für eine richtige und termingerechte Abrechnung.
Nicht jede lohnsteuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragestellung lässt sich allein über die monatliche Standardabrechnung lösen.
Bei besonderen Sachverhalten prüfen wir, welcher zusätzliche Beratungs- oder Abstimmungsbedarf besteht und ob weitere Stellen einbezogen werden sollten.
Wenn ein Vorgang deutlich über die laufende Standardabrechnung hinausgeht, sprechen wir den zusätzlichen Aufwand vorher beziehungsweise so früh wie möglich an.
Steuerliche und abrechnungsbezogene Fragestellungen können wir begleiten. Eine umfassende arbeitsrechtliche oder sonstige Rechtsberatung dürfen wir als Steuerberatungskanzlei jedoch nicht übernehmen.
Wenn rechtliche Fragen im Vordergrund stehen, empfehlen wir die Einbindung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts.
Unser Ziel ist ein stabiler Prozess, bei dem die erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen, Abrechnungen nachvollziehbar erstellt werden und alle Beteiligten wissen, was wann zu tun ist.
Wenn Sie Wert auf digitale Zusammenarbeit und klar definierte Abläufe legen, können Sie uns über unsere Mandatsanfrage die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen übermitteln.