Bei der Lohnabrechnung zählen vor allem Verlässlichkeit, klare Abläufe und vollständige Informationen. Wir sorgen dafür, dass die laufenden Abrechnungen fachlich korrekt vorbereitet und die erforderlichen Meldungen fristgerecht übermittelt werden können.
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Übermittlung der erforderlichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen im Rahmen der laufenden Abrechnung.
Erstellung und elektronische Übermittlung der im laufenden Lohnprozess erforderlichen Bescheinigungen und Meldedaten.
Für die strukturierte Erfassung neuer Mitarbeitender und weiterer Personaländerungen nutzen wir insbesondere FastDocs. Die digitale Erfassung ist für Mandanten komfortabel und hilft, erforderliche Angaben vollständig und nachvollziehbar bereitzustellen.
Auch besondere Lohnabrechnungen mit erhöhten fachlichen Anforderungen können wir im Rahmen unserer Kapazitäten übernehmen.
Bereitstellung der Abrechnungen und Auswertungen über die vereinbarten DATEV-Anwendungen.
Die Qualität einer Lohnabrechnung hängt wesentlich davon ab, dass Änderungen vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Dazu gehören beispielsweise Ein- und Austritte, Änderungen der Arbeitszeit, Lohn- oder Gehaltsänderungen, Fehlzeiten, Einmalzahlungen oder sonstige Besonderheiten.
Je später solche Informationen eingehen, desto größer ist das Risiko, dass Korrekturen oder zusätzliche Abstimmungen erforderlich werden.
Änderungen bitte möglichst vor der Abrechnung mitteilen - nicht erst danach.
So lassen sich unnötige Korrekturabrechnungen und Rückfragen vermeiden.
Auch im Lohnbereich setzen wir zunehmend auf digitale Prozesse. Dafür nutzen wir je nach Anwendungsfall Lösungen aus der DATEV-Welt und ergänzend ausgewählte Spezialanwendungen.
Für die Erfassung neuer Mitarbeitender setzen wir beispielsweise FastDocs ein. Die digitalen Personalfragebögen ermöglichen eine strukturierte und komfortable Übermittlung der benötigten Angaben.
Unsere digitalen Prozesse entwickeln wir laufend weiter. Entscheidend ist für uns nicht, möglichst viele Programme einzusetzen, sondern Informationen vollständig, nachvollziehbar und möglichst ohne unnötige Doppelerfassung zu verarbeiten.
Digitale Personalprozesse erleichtern nicht nur die laufende Abrechnung. Sie verbessern auch die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation - und schaffen damit eine bessere Ausgangslage bei späteren Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.
Ein praktischer Vorteil der digitalen Zusammenarbeit besteht darin, dass wir die aus der Lohnabrechnung resultierenden Zahlungsaufträge direkt in DATEV Unternehmen online bereitstellen können.
Sie müssen die einzelnen Lohnüberweisungen nicht erneut manuell vorbereiten, sondern prüfen die bereitgestellten Zahlungsaufträge und geben sie anschließend zur Ausführung frei.
Das spart Zeit und reduziert Übertragungsfehler.
Wenn die aus der Abrechnung ermittelten Beträge direkt für die Zahlung genutzt werden, entstehen deutlich weniger Abstimmungsdifferenzen zwischen Lohnabrechnung und tatsächlich ausgeführten Zahlungen.
Auch im Lohnbereich funktioniert die Zusammenarbeit am besten, wenn klar geregelt ist, wer welche Informationen wann liefert.
Von unseren Mandanten benötigen wir insbesondere:
Wir übernehmen Verantwortung für die Abrechnung auf Grundlage der Informationen, die uns vorliegen.
Damit die Abrechnung richtig und pünktlich erfolgen kann, müssen die zugrunde liegenden Angaben vollständig und rechtzeitig bereitgestellt werden.
Bestimmte Beschäftigungen erfordern Meldungen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit. Deshalb sollten neue Mitarbeitende nicht erst nach Arbeitsbeginn bei uns gemeldet werden.
Wenn ein Beschäftigungsbeginn sehr kurzfristig bevorsteht, muss die Information direkt an eine fachlich geeignete Ansprechperson weitergegeben werden.
Fristkritische Vorgänge sollen nicht an normalen Bearbeitungswegen hängen bleiben. Deshalb behandeln wir solche Fälle besonders zeitnah.
Für einen verlässlichen Lohnprozess nutzen wir die passenden DATEV-Anwendungen sowie FastDocs für ausgewählte Personalprozesse.
Digitale, klar definierte Abläufe helfen dabei, Angaben vollständig zu erfassen, Änderungen nachvollziehbar zu dokumentieren und Fristen besser einzuhalten.
Das ist nicht nur im Alltag hilfreich. Eine saubere Dokumentation schafft auch bei späteren Prüfungen eine bessere Ausgangslage und kann vermeidbare Rückfragen oder Differenzen reduzieren.
Entscheidend ist auch hier nicht möglichst viel Technik, sondern ein klarer und verlässlicher Prozess.
Ein guter Lohnprozess ist dann unauffällig, wenn alle Beteiligten wissen, was wann zu tun ist - und die Abrechnung einfach funktioniert.
Nicht jede lohnsteuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragestellung lässt sich allein über die monatliche Standardabrechnung lösen.
Bei besonderen Sachverhalten prüfen wir, welcher zusätzliche Beratungs- oder Abstimmungsbedarf besteht und ob weitere Stellen einbezogen werden müssen.
Eine umfassende arbeitsrechtliche oder sonstige Rechtsberatung dürfen wir als Steuerberatungskanzlei nicht übernehmen. Wenn rechtliche Fragen im Vordergrund stehen, weisen wir darauf hin und empfehlen die Einbindung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts.
Wenn ein Vorgang deutlich über die laufende Standardabrechnung hinausgeht, sprechen wir den zusätzlichen Aufwand vorher bzw. so früh wie möglich an.
Steuerliche und abrechnungsbezogene Beratung ja - unzulässige Rechtsberatung nein.
Unser Ziel ist ein stabiler Prozess, bei dem die erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen, Abrechnungen nachvollziehbar erstellt werden und Fristen eingehalten werden können.
Je klarer die Zusammenarbeit organisiert ist, desto weniger Korrekturen, Rückfragen und unnötige Risiken entstehen.