Erbschaft- und Schenkungsteuer - frühzeitig klären, was wirklich sinnvoll ist

Ob Vermögen vererbt, verschenkt oder zu Lebzeiten übertragen werden soll: Steuerliche Folgen sollten rechtzeitig betrachtet werden. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, bei erforderlichen Steuererklärungen und bei der steuerlichen Vorbereitung geplanter Übertragungen.

Typische Situationen

Schenkung zu Lebzeiten

Wenn Immobilien, Geldvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte übertragen werden sollen, prüfen wir die steuerlichen Folgen und welche Gestaltungsmöglichkeiten im konkreten Fall sinnvoll sein können.

Erbfall

Nach einem Erbfall unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung, der Erbschaftsteuererklärung und bei Rückfragen der Finanzverwaltung.

Vorausschauende Planung

Wer Vermögen bewusst übertragen oder eine Nachfolge vorbereiten möchte, sollte die steuerlichen Auswirkungen möglichst vor der Umsetzung kennen.

Frühzeitig beraten lassen

Gerade bei größeren Vermögenswerten, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können Zeitpunkt, Struktur und Reihenfolge einer Übertragung steuerlich relevant sein.

Deshalb ist es meist sinnvoll, uns einzubeziehen, bevor Verträge geschlossen oder Vermögenswerte bereits übertragen wurden.

So kann geprüft werden, welche steuerlichen Folgen entstehen und welche Unterlagen oder Bewertungen erforderlich sein werden.

Steuerliche Gestaltung funktioniert am besten, bevor Fakten geschaffen wurden.

Was bei der steuerlichen Beurteilung eine Rolle spielt

Die steuerliche Einordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die beteiligten Personen, die Art und der Wert des übertragenen Vermögens, bereits erfolgte frühere Übertragungen und die konkrete Ausgestaltung.

Bei Immobilien oder Unternehmensvermögen können zusätzlich besondere Bewertungs- und Begünstigungsregelungen eine Rolle spielen.

Wichtig

Wir betrachten den Einzelfall und erklären, welche Informationen für die steuerliche Beurteilung tatsächlich benötigt werden. Pauschale Lösungen sind gerade in diesem Bereich häufig wenig hilfreich.

Unsere Leistungen

Steuerliche Prüfung vor einer Übertragung

Wir beurteilen die geplante Übertragung aus steuerlicher Sicht und zeigen mögliche Folgen sowie sinnvolle Alternativen auf.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Wir erstellen die erforderlichen Steuererklärungen und begleiten die steuerliche Abwicklung gegenüber der Finanzverwaltung.

Bewertung und Unterlagen

Wir klären, welche Werte und Nachweise benötigt werden und wie steuerlich relevante Vermögenswerte in die Erklärung einfließen.

Abstimmung mit weiteren Beratern

Wenn rechtliche Gestaltung, Verträge oder notarielle Maßnahmen erforderlich sind, stimmen wir uns bei Bedarf mit Rechtsanwälten oder Notaren ab.

Steuerliche Beratung ersetzt keine Rechtsberatung

Bei Erbschaften und Schenkungen greifen Steuerrecht, Zivilrecht und häufig auch familien- oder gesellschaftsrechtliche Fragen ineinander.

Wir beraten Sie zu den steuerlichen Auswirkungen. Eine umfassende rechtliche Gestaltung oder Rechtsberatung gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.

Wenn rechtliche Fragen eine wesentliche Rolle spielen, empfehlen wir die Einbindung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts oder Notars.

Unser Ziel ist eine steuerlich tragfähige Lösung, die auch in das rechtliche und persönliche Gesamtbild passt.

Auch persönliche Ziele zählen

Bei einer Vermögensübertragung sollte nicht allein die mögliche Steuerersparnis entscheiden.

Wer Vermögen verschenkt, gibt regelmäßig auch wirtschaftliche Verfügungsmacht ab. Ebenso können Absicherung, Versorgung, familiäre Interessen und langfristige Flexibilität eine wichtige Rolle spielen.

Deshalb betrachten wir steuerliche Gestaltung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer tatsächlichen Situation.

Typische Frage

„Was ist steuerlich möglich?“ ist nur der erste Teil. Ebenso wichtig ist: „Passt das für mich und meine Familie?“

Sie möchten eine Erbschaft oder Schenkung steuerlich klären?

Dann schildern Sie uns im Rahmen einer Mandatsanfrage kurz Ihre Situation. So können wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir Sie sinnvoll unterstützen können.

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