Ob Vermögen vererbt, verschenkt oder zu Lebzeiten übertragen werden soll: Steuerliche Folgen sollten rechtzeitig betrachtet werden. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, bei erforderlichen Steuererklärungen und bei der steuerlichen Vorbereitung geplanter Übertragungen.
Wenn Immobilien, Geldvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte übertragen werden sollen, prüfen wir die steuerlichen Folgen und welche Gestaltungsmöglichkeiten im konkreten Fall sinnvoll sein können.
Nach einem Erbfall unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung, der Erbschaftsteuererklärung und bei Rückfragen der Finanzverwaltung.
Wer Vermögen bewusst übertragen oder eine Nachfolge vorbereiten möchte, sollte die steuerlichen Auswirkungen möglichst vor der Umsetzung kennen.
Gerade bei größeren Vermögenswerten, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können Zeitpunkt, Struktur und Reihenfolge einer Übertragung steuerlich relevant sein.
Deshalb ist es meist sinnvoll, uns einzubeziehen, bevor Verträge geschlossen oder Vermögenswerte bereits übertragen wurden.
So kann geprüft werden, welche steuerlichen Folgen entstehen und welche Unterlagen oder Bewertungen erforderlich sein werden.
Steuerliche Gestaltung funktioniert am besten, bevor Fakten geschaffen wurden.
Die steuerliche Einordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die beteiligten Personen, die Art und der Wert des übertragenen Vermögens, bereits erfolgte frühere Übertragungen und die konkrete Ausgestaltung.
Bei Immobilien oder Unternehmensvermögen können zusätzlich besondere Bewertungs- und Begünstigungsregelungen eine Rolle spielen.
Wir betrachten den Einzelfall und erklären, welche Informationen für die steuerliche Beurteilung tatsächlich benötigt werden. Pauschale Lösungen sind gerade in diesem Bereich häufig wenig hilfreich.
Wir beurteilen die geplante Übertragung aus steuerlicher Sicht und zeigen mögliche Folgen sowie sinnvolle Alternativen auf.
Wir erstellen die erforderlichen Steuererklärungen und begleiten die steuerliche Abwicklung gegenüber der Finanzverwaltung.
Wir klären, welche Werte und Nachweise benötigt werden und wie steuerlich relevante Vermögenswerte in die Erklärung einfließen.
Wenn rechtliche Gestaltung, Verträge oder notarielle Maßnahmen erforderlich sind, stimmen wir uns bei Bedarf mit Rechtsanwälten oder Notaren ab.
Bei Erbschaften und Schenkungen greifen Steuerrecht, Zivilrecht und häufig auch familien- oder gesellschaftsrechtliche Fragen ineinander.
Wir beraten Sie zu den steuerlichen Auswirkungen. Eine umfassende rechtliche Gestaltung oder Rechtsberatung gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
Wenn rechtliche Fragen eine wesentliche Rolle spielen, empfehlen wir die Einbindung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts oder Notars.
Unser Ziel ist eine steuerlich tragfähige Lösung, die auch in das rechtliche und persönliche Gesamtbild passt.
Bei einer Vermögensübertragung sollte nicht allein die mögliche Steuerersparnis entscheiden.
Wer Vermögen verschenkt, gibt regelmäßig auch wirtschaftliche Verfügungsmacht ab. Ebenso können Absicherung, Versorgung, familiäre Interessen und langfristige Flexibilität eine wichtige Rolle spielen.
Deshalb betrachten wir steuerliche Gestaltung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer tatsächlichen Situation.
„Was ist steuerlich möglich?“ ist nur der erste Teil. Ebenso wichtig ist: „Passt das für mich und meine Familie?“
Dann schildern Sie uns im Rahmen einer Mandatsanfrage kurz Ihre Situation. So können wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir Sie sinnvoll unterstützen können.