Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen - mehr als nur der Blick zurück

Der Jahresabschluss zeigt, wie sich Ihr Unternehmen im vergangenen Wirtschaftsjahr entwickelt hat. Für uns ist er zugleich eine wichtige Grundlage, um steuerliche Auswirkungen einzuordnen und den Blick auf die weitere Entwicklung zu richten.

Was wir für Sie übernehmen

Jahresabschluss

Erstellung des handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses auf Grundlage der vorliegenden Buchführungs- und Abschlussunterlagen.

Betriebliche Steuererklärungen

Erstellung der zum Unternehmen gehörenden Steuererklärungen und Übermittlung an die Finanzverwaltung.

E-Bilanz

Elektronische Übermittlung der erforderlichen Bilanzdaten an die Finanzverwaltung, soweit dies für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist.

Abschlussauswertungen

Aufbereitung der wesentlichen Ergebnisse und Kennzahlen, damit die Entwicklung Ihres Unternehmens nachvollziehbar wird.

Steuerliche Einordnung

Wir betrachten, welche steuerlichen Auswirkungen sich aus dem Ergebnis und aus besonderen Geschäftsvorfällen ergeben.

Besprechung

Wenn es sinnvoll ist, besprechen wir die wesentlichen Ergebnisse, Auffälligkeiten und mögliche nächste Schritte gemeinsam mit Ihnen.

Ein guter Jahresabschluss beginnt in der laufenden Buchführung

Je besser die Finanzbuchführung während des Jahres organisiert ist, desto weniger offene Punkte müssen erst im Rahmen des Jahresabschlusses geklärt werden.

Vollständige Belege, abgestimmte Bankkonten, nachvollziehbare Kassenprozesse und klar dokumentierte besondere Geschäftsvorfälle schaffen eine deutlich bessere Ausgangslage.

Unser Ziel ist deshalb, Auffälligkeiten möglichst nicht über Monate bis zum Abschluss mitzuschleppen.

Der Jahresabschluss ist keine Reparaturwerkstatt für eine schlecht organisierte laufende Buchführung.

Besondere Sachverhalte bitte frühzeitig ansprechen

Viele steuerliche Fragen lassen sich besser gestalten, wenn sie vor Umsetzung eines Geschäftsvorfalls besprochen werden.

Dazu können beispielsweise größere Investitionen, Finanzierungen, Verkäufe, Entnahmen, Beteiligungen oder Veränderungen in der Unternehmensstruktur gehören.

Wenn wir erst beim Jahresabschluss davon erfahren, sind mögliche Gestaltungsoptionen häufig bereits eingeschränkt.

Unser Tipp

Bei ungewöhnlichen oder größeren Vorgängen lieber einmal vorher fragen als erst beim Jahresabschluss.

So lässt sich frühzeitig klären, welche steuerlichen Folgen entstehen und welche Unterlagen später benötigt werden.

Zahlen verständlich einordnen

Ein Jahresabschluss besteht aus vielen Einzelpositionen. Für unternehmerische Entscheidungen sind jedoch nicht alle Zahlen gleich wichtig.

Wir konzentrieren uns bei der Besprechung auf die Punkte, die für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind - beispielsweise Ergebnisentwicklung, Eigenkapital, Liquidität, Finanzierung oder besondere steuerliche Effekte.

Dabei gilt auch hier: so viel Erläuterung wie nötig, aber keine unnötige Zahlenflut.

Sie müssen nicht jede Bilanzposition auswendig kennen. Entscheidend ist, dass Sie die wesentlichen Entwicklungen Ihres Unternehmens verstehen.

Fristen und rechtzeitige Fertigstellung

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen unterliegen gesetzlichen Fristen. Damit wir diese zuverlässig einhalten können, müssen uns die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen.

Je früher offene Punkte geklärt werden, desto besser lässt sich die Bearbeitung planen und desto geringer ist das Risiko unnötiger Fristprobleme.

Auch hier gilt: Eine fristgerechte Bearbeitung funktioniert nur gemeinsam.

Wir übernehmen Verantwortung für unsere Bearbeitung - Sie für die rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Informationen und Unterlagen.

Jahresabschluss als Ausgangspunkt für weitere Beratung

Wenn sich aus dem Abschluss größere Veränderungen oder Fragestellungen ergeben, kann darauf weitere Beratung aufbauen.

Das kann beispielsweise eine Unternehmensplanung, eine Rechtsformprüfung, eine Finanzierungsentscheidung oder die Vorbereitung eines Bankgesprächs sein.

Solche Leistungen sind kein Automatismus. Wir sprechen sie an, wenn sie für Ihre Situation tatsächlich sinnvoll erscheinen.

Kein Beratungsprodukt um jeden Preis

Unser Ziel ist nicht, aus jedem Jahresabschluss möglichst viele Zusatzleistungen abzuleiten. Entscheidend ist, ob eine weitergehende Betrachtung einen konkreten Nutzen für Sie hat.

Weitere Leistungen rund um den Jahresabschluss

Offenlegung / Hinterlegung

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir die elektronische Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen zur Veröffentlichung beziehungsweise Hinterlegung im Unternehmensregister.

Welche Unterlagen offenzulegen oder zu hinterlegen sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen.

Digitaler Finanzbericht an Banken

Auf Wunsch können wir Ihren Jahresabschluss als Digitalen Finanzbericht (DiFin) direkt und strukturiert an teilnehmende Banken und Sparkassen übermitteln.

Gerade Kreditinstitute, die den Digitalen Finanzbericht bereits aktiv nutzen, schätzen diese Form der Übermittlung, weil die Abschlussdaten standardisiert und digital weiterverarbeitet werden können.

Für Sie bedeutet das: Ihre Bank erhält die Unterlagen in einer Form, mit der sie effizient arbeiten kann - ohne zusätzlichen manuellen Versandweg.

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Ihren Wunsch und wird von uns nicht zusätzlich berechnet.

Ein kleiner digitaler Schritt mit praktischem Nutzen

Der Digitale Finanzbericht ist ein bundesweit standardisiertes Verfahren für die Übermittlung von Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen. Wenn Ihr Kreditinstitut daran teilnimmt, kann die digitale Übermittlung den weiteren Bearbeitungsprozess auf Bankseite vereinfachen.

Wir setzen diesen Weg gerne ein, wenn Sie ihn wünschen und Ihre Bank daran teilnimmt.

Vergangenheit verstehen - Zukunft besser entscheiden

Der Jahresabschluss dokumentiert das vergangene Wirtschaftsjahr. Sein eigentlicher Wert entsteht aber dann, wenn die Ergebnisse richtig eingeordnet und für kommende Entscheidungen genutzt werden.

Deshalb betrachten wir Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen als Teil einer verlässlichen laufenden Betreuung - nicht als isolierten Jahresendprozess.

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