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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

So erhalten Sie als Arbeitgeber den "Gelben Schein"

Hintergrund:

Der „Gelbe Schein“ hat in der bisherigen Form ausgedient. Seit dem 01.01.2023 wurde der Prozess der Krankschreibung digitalisiert. Der Arzt übermittelt die Krankmeldung künftig elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Dieser muss sich dann beim Arbeitgeber unverzüglich krank melden. Die Krankmeldung kann dann entweder vom Arbeitgeber oder von uns als Lohnabrechnungsstelle elektronisch abgerufen werden. Dieses Verfahren gilt auch für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte. Ausgenommen sind insbesondere privat versicherte Beschäftigte, Fehltage aufgrund einer Erkrankung des Kindes, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland oder bei einem Beschäftigungsverbot.

Möglichkeiten:

Um künftig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, können Sie entweder

uns mit dem Datenabruf beauftragen

oder

selber den Datenabruf über das Online-Portal „DATEV Unternehmen Online“ bzw. „DATEV Personaldaten“ vornehmen.

Unterschiede:

Falls Sie uns mit dem Datenabruf beauftragen möchten, informieren Sie uns telefonisch oder über unser Kanzleiportal über die Krankheit des Mitarbeiters. Wir übernehmen dann den Datenabruf und beantragen darüber hinaus (sofern zutreffend) die Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Da wir Ihnen das Ergebnis der Abfrage nicht automatisiert zur Verfügung stellen können, ist anschließend noch ein kommunikativer Austausch zwischen Ihnen und uns erforderlich.

Mit dem Selbstabruf können Sie die Daten selber bei der zuständigen Krankenkasse abrufen und das Ergebnis ohne Umwege selber einsehen. Gleichzeitig stehen uns die Daten für die Berücksichtigung in der Lohnabrechnung zur Verfügung.

So können Sie Ihre Daten selber abrufen: (Video, 3:52 Minuten)

Kosten:

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.

Abruf durch uns Selbstabruf mit Datev
Datev Personaldaten
entfällt
kostenlos
Datev Unternehmen Online
entfällt
15,00 € pro Monat (entfällt, falls schon vorhanden)
eAU-Abruf und AAG-Antrag
10,00 € pro Abruf
kostenlos

Funktionsumfang von Datev Personaldaten:

„Datev Personaldaten“ bietet aktuell folgenden Funktionsumfang:

  • Neuanlage von Mitarbeitern
  • Personalfragebogen
  •  Erstellung von Sofortmeldungen
  • Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Funktionsumfang von Datev Unternehmen Online:

  • alle Funktionen von Datev Personaldaten
  • Belegupload und Datenaustausch mit uns (scannen statt bringen)
  • Belegarchiv
  • Zahlungsverkehr 
  • Kassenbuch
  • digitale Fibu- und Lohnauswertungen
  • und vieles mehr – weitere Anwendungen sind in Vorbereitung
 
DATEV Unternehmen Online ist eine cloudbasierte Software-Lösung, die Ihnen zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten bietet. Mit dieser Software können Sie ihre Buchhaltung, Lohnabrechnung und Finanzanalyse online erledigen und haben jederzeit Zugriff auf ihre Daten. Das hat den Vorteil, dass sie ortsunabhängig und flexibel arbeiten können. Auch die Zusammenarbeit mit uns wird erleichtert, da wir in Echtzeit auf die Daten zugreifen können.

Ein weiterer Vorteil von DATEV Unternehmen Online ist die hohe Datensicherheit. Da die Software in einem zertifizierten Rechenzentrum betrieben wird, sind die Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust geschützt. Die Software erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und ist zudem DSGVO-konform.

Dank DATEV Unternehmen Online haben Sie außerdem eine bessere Kontrolle über ihre Finanzen. Die Software bietet zahlreiche Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, die Finanzen des Unternehmens jederzeit im Blick zu haben. So können Sie schnell auf Veränderungen reagieren und gezielt Maßnahmen ergreifen.

Zusammenfassend bietet DATEV Unternehmen Online Ihnen eine moderne, sichere und effiziente Lösung für ihre Buchhaltung, Lohnabrechnung und Finanzanalyse. Mit dieser Software haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten, sparen Zeit und Kosten und können sich auf das Wachstum ihres Unternehmens konzentrieren.

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Lohnsachbearbeiter ab, welche Variante Sie bevorzugen. 

Wir empfehlen den Selbstabruf mit DATEV.
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