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Kassenmeldung gemäß §146a AO

Nach langer Wartezeit hat die Finanzverwaltung die offizielle Schnittstelle zur Meldung elektronischer Kassen- und Aufzeichnungssysteme (eAS) zum 01.01.2025 freigegeben. Als Betreiber müssen Sie Ihre neu in Betrieb genommenen und Ihre außer Betrieb gesetzten eAS nun innerhalb eines Monats an das Finanzamt melden.

Bei der erstmaligen Mitteilung gilt eine Übergangsfrist: Für Systeme, die Sie vor dem 01.07.2025 angeschafft
haben, haben Sie bis zum 31.07.2025 Zeit.

Insbesondere um späteren Ärger mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden, sollten Sie Ihre neuen Pflichten gut kennen und sorgfältig umsetzen. So müssen Sie beispielsweise wissen, dass Sie nicht nur gekaufte, sondern auch gemietete oder geleaste eAS melden und dass Sie bei jeder Mitteilung alle Systeme einer Betriebsstätte übermitteln müssen. Neben elektronischen  Kassensystemen sind auch EC-Terminals mit aktiver Online-Kassensoftware im Hintergrund und andere Systeme mit integriertem Kassenmodul meldepflichtig.

Die wesentlichen Infos zur Kassenmeldung auf einen Blick

Unsere Lösung für Mandanten:

Als Alternative zur Erfassung über das Elster-Portal bieten wir unseren Mandanten eine günstige, hybride Lösung an. Sie als Mandant erfassen die wesentlichen Daten online in unserem System und geben diese zur Übermittlung frei. Wir prüfen Ihre Daten (soweit möglich) auf Richtigkeit und übermitteln dann die Daten für Sie an das Finanzamt. Darüber hinaus können Sie unseren Erinnerungsservice nutzen, damit keine meldepflichtige Änderung in Vergessenheit gerät.

Wir haben alle Mandanten per Email eingeladen, unser Portal zu nutzen. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen:

Erklär-Video

Kasse richtig führen: Die Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten.
Videosymbol

Ab 2025 gilt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats bei der Finanzverwaltung gemeldet werden! Von welchen Pflichten Sie außerdem betroffen sind, erfahren Sie in nur 4 Minuten in diesem Video. (05/2025)

Merkblatt

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Meldung elektronischer Kassen

Seit dem 01.01.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 AO verpflichtend dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses Merkblatt bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit die Kassenmeldung über das ELSTER-Portal ganz einfach gelingt.

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