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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Zum 1. Juli 2023 ist das neue Pflegeunterstützungs- und  -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Neben Leistungsanpassungen ist für Arbeitgeber insbesondere die Anpassung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung von Bedeutung.

Grundsätzlich steigt der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf maximal 4,0 %, wovon die Arbeitgeber immer einen Anteil in Höhe von 1,7 % tragen. Für Eltern mit Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine gestaffelte Beitragsreduzierung vorgesehen:

 

Beitrag für

Gesamtbeitrag

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mt 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern

2,90%

1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 und mehr Kindern

2,40%

0,70%

1,70%

Stand: 01.07.2023

Von Ihren sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern (also nicht Minijobber) benötigen wir Angaben zu den Kinderdaten. Dafür gibt es vom GKV-Spitzenverband entwickeltes Formular, welches Sie unten herunterladen können. Außerdem empfehlen wir dringend, auch das Beiblatt mit den Angaben zu den Kindern ausfüllen zu lassen. Nur so können wir die Überschreitung der Altersgrenze für die Beitragsermäßigung überwachen und Beitragsnachzahlungen vermeiden.

Downloads:

Selbstauskunft PUEG mit Zusatzblatt

Freiwillige Selbstauskunft gegenüber dem Arbeitgeber zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zur Ermittlung des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung nach § 55 Abs. 3 SGB XI mit freiwilligen Zusatzblatt zur Angabe der Kinderdaten

Infoblatt für Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung ab Juli 2023

Dieses Infoblatt können Sie Ihren Arbeitnehmern aushändigen.

Vorgehensweise:

Bei der Selbstauskunft handelt es sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte lassen Sie Ihre Arbeitnehmer die Daten aufgrund der besseren Lesbarkeit digital ausfüllen. Auf jeden Fall sollte das Formular von Ihren Arbeitnehmern handschriftliche unterschrieben werden, um mögliche Probleme bei späteren Sozialversicherungsprüfungen zu vermeiden. 

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