Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG auch nach der Neufassung der Vorschrift