Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
Eine aus den Eheleuten und bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betrieb bereits seit 2013 eine Aufdach-Solaranlage. Die GbR plante in
Ein Baustein der Energiewende sind Photovoltaikanlagen. Steuerlich gibt es seit den Jahren 2022 bzw. 2023 für die meisten privat betriebenen Anlagen erhebliche Steuervereinfachungen. In der Einkommensteuer wurde eine Steuerbefreiung für bestimmte Anlagen eingeführt. Bei der Umsatzsteuer gibt es neuerdings einen „Nullsteuersatz“ für die Lieferung und Montage neuer Anlagen. Auf diese Weise soll der Bürokratieaufwand insbesondere für private Anlagenbetreiber reduziert werden.
Wann die Steuervereinfachungen gelten und was für Altanlagen gilt, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.
Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel.
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Unsere Mandanten-Merkblätter und Checklisten zeigen Ihnen den Weg durch den deutschen Steuerdschungel. Mit vielen Berechnungsbeispielen und Steuertipps beantworten die Merkblätter die wichtigsten Fragen rund ums Steuerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weiter gehende Fragen haben. Wir beraten Sie gerne!
Nachfolgend finden Sie letzten Artikel aus unserem News-Archiv, in denen es (ganz oder teilweise) um das Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geht.
Eine aus den Eheleuten und bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betrieb bereits seit 2013 eine Aufdach-Solaranlage. Die GbR plante in
Der Bundesfinanzhof hatte bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. setzt sich für weitere Vereinfachungen für kleine Photovoltaik-Anlagen ein. Hier die wichtigsten Punkte: Anhebung der Leistungsgrenzen
Die Lieferung von durch eine Photovoltaikanlage auf dem Miethaus mit Batterie-Speicher erzeugtem Strom an die Mieter hält das Finanzgericht Niedersachsen
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese ist bei Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung erstattungsfähig.
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