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Photovoltaikanlagen

Ein Baustein der Energiewende sind Photovoltaikanlagen. Steuerlich gibt es seit den Jahren 2022 bzw. 2023 für  die meisten privat betriebenen Anlagen erhebliche Steuervereinfachungen. In der Einkommensteuer wurde eine Steuerbefreiung für bestimmte Anlagen eingeführt. Bei der Umsatzsteuer gibt es neuerdings einen „Nullsteuersatz“ für die Lieferung und Montage neuer Anlagen. Auf diese Weise soll der Bürokratieaufwand insbesondere für private Anlagenbetreiber reduziert werden.

Wann die Steuervereinfachungen gelten und was für Altanlagen gilt, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Unser Video-Tipp

Photovoltaikanlagen - So nutzen Sie die aktuellen Steuererleichterungen
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Als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können Sie neue steuerliche Vereinfachungen nutzen. Das Video zeigt, welche das sind und welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen zu beachten sind (1/23).

Für den schnellen Überblick: Unsere Infografiken

Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel. 

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Photovoltaikanlagen ab 2023

Was sollten Sie bei der Anschaffung Ihrer privaten Photovoltaikanlage ab 2023 steuerlich beachten?
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Ausführliche Infos zum nachlesen: Unsere Merkblätter

Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel. 

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Photovoltaikanlagen

Wenn Sie Solarstrom in das öffentliche Netz speisen, gelten auch Sie als „Energieunternehmen“ – mit allen steuerlichen Auswirkungen, die dadurch entstehen. Behalten Sie mit diesem Merkblatt den Überblick über Ihre Pflichten.

Aus unserem News-Archiv

Nachfolgend finden Sie letzten Artikel aus unserem News-Archiv, in denen es (ganz oder teilweise) um das Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geht.

Unsere Gebührenübersicht:

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese ist bei Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung erstattungsfähig.

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