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Abgeltungsteuer: Zum Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen

Das mit Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 geltende Werbungskostenabzugsverbot ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Dies gilt selbst dann, wenn die Werbungskosten ab 2009 anfallen, aber Kapitalerträge bis Ende 2008 betreffen.

Es bleibt also dabei, dass grundsätzlich nur ein Sparer-Pauschbetrag (801 EUR bzw. 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) abziehbar ist.

 

Quelle | BFH-Urteil vom 9.6.2015, Az. VIII R 12/14, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 183672

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