Auch im Jahr 2015 beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld zwölf Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer mittels Verordnung erneut ausgedehnt.
Hintergrund: Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist jedoch unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, die Bezugsdauer mittels Rechtsverordnung zu verlängern.
Quelle | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 13.11.2014, BGBl I 2014, 1749