Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung als Voraussetzung für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Für die Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Verleiher einer entsprechenden Erlaubnis. Liegt eine solche nicht vor, so fingiert das Gesetz
Für die Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Verleiher einer entsprechenden Erlaubnis. Liegt eine solche nicht vor, so fingiert das Gesetz