Zur Frage der Nebenberuflichkeit eines Arztes als „Lehrarzt“
Einkünfte eines Arztes als sog. „Lehrarzt“ gehören nicht zu den steuerbefreiten Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als Ausbilder. Ein Arztehepaar beteiligte sich
Einkünfte eines Arztes als sog. „Lehrarzt“ gehören nicht zu den steuerbefreiten Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als Ausbilder. Ein Arztehepaar beteiligte sich