Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
Beherbergungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Erbringt der Betrieb auch Frühstücksleistungen, unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 %. Das