Nur ein Beschäftigungsverhältnis trotz mehrerer Arbeitsverhältnisse in unterschiedlichen Betrieben eines Arbeitgebers
Sämtliche Lohnzahlungen des Arbeitgebers für einen Lohnzahlungszeitraum an einen Arbeitnehmer sind zusammenzurechnen und einheitlich der Lohnsteuer zu unterwerfen. Das gilt