Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm keine Sonderbetriebseinnahmen
Die an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gezahlten Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms stellen keine Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Gesellschafter einer GbR