Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig
Die Erbin eines freistehenden Einfamilienhauses veräußerte das Objekt zeitnah nach dem Erbfall für 460.000 €. Mit der Erklärung zur Feststellung des
Die Erbin eines freistehenden Einfamilienhauses veräußerte das Objekt zeitnah nach dem Erbfall für 460.000 €. Mit der Erklärung zur Feststellung des