Was durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes beim Ausstellen von Gutscheinen zu beachten ist
Bei der Erstellung von Gutscheinen ist seit dem 1. Januar 2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden. Ein Einzweckgutschein liegt
Bei der Erstellung von Gutscheinen ist seit dem 1. Januar 2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden. Ein Einzweckgutschein liegt
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass mit Gutscheinen, die vor dem 1. Januar 2019 ausgegeben wurden, umsatzsteuerlich wie folgt