Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
Der Bundesrat setzt sich für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office ein. Dies geht aus der von der
Der Bundesrat setzt sich für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office ein. Dies geht aus der von der
Die Kläger waren zu jeweils 50 % Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das sie im Obergeschoss selbst bewohnten. Eine Einliegerwohnung mit Büro,
Arbeitnehmer, die in einem Home-Office arbeiten, genießen keinen umfassenden Unfallschutz, wenn sie sich in ihrem Haus bewegen. Dies hat das