Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution quasi „abzuwohnen“.
Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution quasi „abzuwohnen“.