Jahresabschlüsse: Offenlegungsfrist für 2020 verlängert
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab bekannt, dass bis zum 07.03.2022 keine Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab bekannt, dass bis zum 07.03.2022 keine Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020
Unternehmen, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Abschluss muss spätestens
Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden