Keine Pflicht zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für unwesentliche Beträge
Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Immer dann, wenn ein Aufwand/Ertrag und die damit verbundene Ausgabe/Einnahme in unterschiedliche Abrechnungszeiträume fallen, ist