Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
Weist eine Mietwohnung bei Auszug des Mieters Schäden auf, muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der Schäden
Weist eine Mietwohnung bei Auszug des Mieters Schäden auf, muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der Schäden