GmbH‑Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die mit Draht‑ und Stahlerzeugnissen handelte. 2006 gründete der Kläger mit
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die mit Draht‑ und Stahlerzeugnissen handelte. 2006 gründete der Kläger mit