Studiengebühren: Übernahme einer Rückzahlungsverpflichtung ist lohnsteuerpflichtig
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme