Pauschalen für beruflich veranlasste Umzugskosten erhöhen sich ab 1. April 2022
Bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel können Arbeitnehmer die Umzugskosten, z. B. für Spedition, Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklerkosten für die Mietwohnung,