Privates Veräußerungsgeschäft: Aufschiebende Bedingung verlängert
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs unterliegt der aufschiebend bedingte Verkauf eines Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren auch dann
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs unterliegt der aufschiebend bedingte Verkauf eines Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren auch dann