Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 4 K
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 4 K
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung am 12.5.2016 angenommen. Wichtige (geplante)