Rückwirkende Steuerfreiheit von Fort- und Weiterbildungen
Der Gesetzgeber will Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt.
Der Gesetzgeber will Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt.