Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen
Wird anlässlich der Wahl eines Verwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft der Zeitraum für die Bestellung nicht festgelegt, ist der Beschluss der