Der Zeitreihenvergleich bei der Betriebsprüfung ist nur mit Einschränkungen zulässig
Der Bundesfinanzhof hat die Möglichkeiten eingeschränkt, mittels des Zeitreihenvergleichs Gewinne hinzuzuschätzen. Denn der Zeitreihenvergleich weist gegenüber anderen Verprobungs- und Schätzungsmethoden