Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern monatlich steuerfreie Sachbezüge unter Einhaltung der Freigrenze von 44 € gewähren.
Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss für deren private Zusatzkrankenversicherung unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer einen Vertrag mit einem von ihm benannten Unternehmen schließt, wendet er Geld und keine Sache zu. Ein Sachbezug liegt in einem solchen Fall nur vor, wenn damit ein arbeitsrechtliches Versprechen erfüllt wird, das auf die Gewährung von Sachbezügen gerichtet ist.
Sagt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern hingegen arbeitsvertraglich ausschließlich Versicherungsschutz zu, stellen seine als Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge für seine Mitarbeiter Sachbezüge dar.
(Quelle: Urteile des Bundesfinanzhofs)