Aktivrente ab 2026: Steuerfrei hinzuverdienen im Rentenalter

Mit Wirkung ab dem 01.01.2026 führt der Gesetzgeber die sogenannte Aktivrente ein. Ziel ist es, Rentnerinnen und Rentnern einen finanziellen Anreiz zu geben, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten – und damit dringend benötigte Arbeitskräfte zu mobilisieren.

Die neue Regelung bringt deutliche steuerliche Vorteile, ist aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Die vollständigen Details finden Sie im Merkblatt, das wir am Ende dieses Beitrags zum Download bereitstellen.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern eine rein steuerliche Begünstigung.
Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können bis zu 24.000 € pro Jahr steuerfrei bleiben – das entspricht 2.000 € pro Monat.

Wichtig dabei:

  • Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze
  • Erst der übersteigende Arbeitslohn wird steuerpflichtig
  • Der reguläre Grundfreibetrag bleibt zusätzlich erhalten und wird nicht gemindert

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist. Für Jahrgänge ab 1964 ist das grundsätzlich das vollendete 67. Lebensjahr, für frühere Jahrgänge gelten abgestufte Altersgrenzen zwischen 65 und 67 Jahren. 

Dabei gilt:

  • Es ist unerheblich, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht
  • Auch ein Teilrentenbezug reicht aus
  • Frührentner und Altersteilzeitmodelle sind nicht begünstigt


Zur Vereinfachung greift die Steuerbefreiung erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Jahresfreibetrag wird dann anteilig gekürzt.

Welche Tätigkeiten sind begünstigt?

Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Rahmen einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Nicht begünstigt sind insbesondere:

  • selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten
  • Gewerbebetriebe
  • Werkverträge
  • Minijobs (hier bestehen bereits eigene Steuerbefreiungen)


Midijobs
(Gleitzone) sind hingegen vollständig begünstigt, da sie sozialversicherungspflichtig sind.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt:
Bei einer Beteiligung von mehr als 50 % liegt in der Regel keine Sozialversicherungspflicht vor – die Aktivrente greift dann nicht. 

Sozialversicherung: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei

Auch der steuerfreie Arbeitslohn unterliegt voll der Sozialversicherung:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an
  • Arbeitnehmer sind von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit
  • Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil 


Wichtig:
Die Weiterbeschäftigung hat keinen Einfluss auf die laufende Altersrente – eine Anrechnung erfolgt nicht.

Lohnsteuerabzug in der Praxis

Liegt die Aktivrente vor, darf der Arbeitgeber bis zur Höhe des Freibetrags keine Lohnsteuer einbehalten.
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen muss bestätigt werden, dass der Freibetrag nur einmal genutzt wird.

Besonders wichtig:
Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Es kommt also zu keiner indirekten Steuererhöhung bei anderen Einkünften. 

Werbungskosten: Was ist zu beachten?

Grundsätzlich gilt:
Werbungskosten, die mit steuerfreiem Arbeitslohn zusammenhängen, sind nicht abziehbar.

Wird der Freibetrag überschritten und es liegen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Einkünfte vor, müssen Werbungskosten aufgeteilt werden. Das kann in der Praxis anspruchsvoll sein und sollte sauber dokumentiert werden.

Der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € kann allerdings in voller Höhe angesetzt werden – auch bei gleichzeitig vorhandenen steuerfreiem Arbeitslohn.

Fazit: Attraktives Modell mit Beratungsbedarf

Die Aktivrente bietet erhebliche steuerliche Vorteile, ist aber in der Umsetzung nicht trivial.
Ob und in welcher Form sie sinnvoll genutzt werden kann, hängt u. a. ab von:

  • Art der Tätigkeit
  • Höhe des Arbeitslohns
  • Sozialversicherungsstatus
  • bestehenden weiteren Einkünften

Download: Merkblatt „Aktivrente ab 2026“

   lupe  lupe_alle
Aktivrente

Die Aktivrente ab 2026 stellt Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei. Welche Voraussetzungen gelten und welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind, erläutert dieses Merkblatt.

Haben Sie Fragen zum Thema?

Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information und Unterstützung unserer steuerlichen Beratung. Es kann und soll eine individuelle, qualifizierte Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der enthaltenen Informationen. Bei Fragen oder für eine persönliche Einschätzung Ihres konkreten Falls empfehlen wir, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner