Die folgende Grafik gibt Ihnen einen schnellen Überblick über Ihre Pflichten als Arbeitgeber.
Wie Sie bereits erkennen konnten, sind die Regelungen recht kompliziert und mit zahlreichen Ausnahmen und Alternativen versehen. Derzeit warten wir darauf, dass unser Software-Anbieter das Lohnprogramm entsprechend aktualisiert. In der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen zeigen, in welchen Fällen wir auf die Unterstützung unserer Mandanten angewiesen sind:
Sofern Ihre Mitarbeit erforderlich ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier können Sie die oben angezeigte Infografik als PDF-Datei downloaden.
Diese Infografik ist speziell für Arbeitnehmer und Selbständige entwickelt worden. Sie können diese bei Bedarf auch an Ihre Mitarbeiter weitergeben.
Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter müssen zum Erhalt der Energiepreispauschale bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Hier finden Sie eine entsprechende Vorlage.
Für weitere Fragen zur Auszahlung der Energiepreispauschale an die Arbeitnehmer stehen Ihnen unsere Lohnsachbearbeiter gerne zur Verfügung.