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Kostenpauschalen: Diese Werbungskosten verringern Ihre Steuer - auch ohne Beleg

Kostenpauschalen: Diese Werbungskosten verringern Ihre Steuer - auch ohne Beleg
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Als Arbeitnehmer dürfen Sie Ausgaben für Ihren Beruf von der Steuer absetzen. Für manche Ausgaben müssen Sie dem Finanzamt nicht einmal eine Rechnung vorlegen. Diese pauschalen Werbungskosten sollten Sie kennen. (10/22)

Werbungskosten, Pauschalen, Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Entfernungspauschale, Telefonkosten, Umzugskosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Schriftsteller, Journalist, Pendlerpauschale

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