Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung
Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke steht nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf der
Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke steht nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf der
Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung
Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, ob die Ergebnisse einer Außenprüfung trotz mehrerer langandauernder Unterbrechungen ausgewertet werden durften. Dem Urteil