Keine Steuervergünstigung für eine Entschädigung bei Wechsel in eine neue Betriebsrentenzusage
Ein Arbeitgeber hatte die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer nach beamtenrechtlichen Grundsätzen über eine eigene Versorgungseinrichtung durchgeführt. Nach Schließung des Versorgungswerks