Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das Finanzgericht Köln entschied, dass Leistungen eines Arztes auch dann umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen