Messergebnisse von nicht geeichten Zählern sind fehlerhaft
Die Verwendung ungeeichter Messgeräte im geschäftlichen Verkehr ist verboten. Hierdurch sollen verlässliche Abrechnungen ermöglicht und verhindert werden, dass in zivilrechtlichen
Die Verwendung ungeeichter Messgeräte im geschäftlichen Verkehr ist verboten. Hierdurch sollen verlässliche Abrechnungen ermöglicht und verhindert werden, dass in zivilrechtlichen