Bistro eines gemeinnützigen Vereins kann ohne Anerkennung als Integrationsprojekt kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb sein
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht unterteilt die Tätigkeit eines Vereins in die Bereiche · ideelle Tätigkeit, · Vermögenverwaltung, · Zweckbetrieb und ·