Ab dem 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Bereich Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung in Kraft. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der relevanten Anpassungen und der damit verbundenen Handlungsbedarfe:
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Stunde.
Anhebung der Minijob-Grenze
- Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs erhöht sich ab 01.01.2026 von 556 EUR auf 603 EUR.
- Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 7.236 EUR.
- Die Geringfügigkeitsgrenze ist weiterhin dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Berechnung: Mindestlohn x 130 / 3, auf volle Euro gerundet).
To-Do für Arbeitgeber
- Überprüfen Sie alle Arbeitsverträge Einhaltung des neuen Mindestlohns ab 01.01.2026.
- Prüfen Sie, ob durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Beschäftigungsverhältnisse neu zu bewerten sind (z. B. Wechsel von Midijob zu Minijob oder umgekehrt).
- Teilen Sie uns entsprechende Änderungen mit.
- Informieren Sie betroffene Mitarbeiter.
Weitere Hinweise
Die Anpassung der Minijob-Grenze erfolgt automatisch durch die Koppelung an den Mindestlohn. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR und der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 633 EUR angekündigt.
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Umsetzung der Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.