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Reisekosten

Für viele Berufstätige gehören Dienstreisen zum Alltag. Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich diese vom täglichen Pendeln zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Denn für die Pendelfahrten können Sie lediglich die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke geltend machen, während Sie bei einer Dienstreise die Kilometerpauschale sowohl für Hin- als auch für die Rückfahrt geltend machen können.

Vereinfacht kann man sagen: Alle beruflichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stattfinden, sind Dienstreisen. Arbeiten Sie regelmäßig an mehreren Orten, kann die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte schwierig werden: sind Sie Arbeitnehmer, ist die arbeitsvertragliche Zuordnung durch den Arbeitgeber wichtig. Sind Sie selbständig, kommt es auf die Zeit an, die Sie an den einzelnen Orten verbringen. Neben den Fahrtkosten können auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Aufwendungen, die während einer Dienstreise anfallen, können entsprechend den Regelungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Soweit keine Erstattung erfolgt oder Sie selbständig sind, können die Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Unser Video-Tipp

Reisekosten: Diese Ausgaben können Sie absetzen
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Wann werden die tatsächlichen Kosten angesetzt, wann Pauschalen? Und wie hoch sind die Pauschalen? Bei Reisekostenabrechnungen herrscht oft Unsicherheit. Diese Vorschriften müssen Sie aktuell beachten (4/24).

Für den schnellen Überblick: Unsere Infografiken

Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel. 

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Reisekosten

Welche Reisekosten können Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger steuerlich geltend machen?
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Fahrten zur Arbeit

Welche Werbungskosten können Arbeitnehmer für ihre Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen?
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Ausführliche Infos zum nachlesen: Unsere Merkblätter

Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel. 

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Reisekosten

Wenn einer eine Dienstreise tut, dann hat er was zu erzählen - unter anderem über die komplizierten Regelungen im Steuerrecht, wie Reisekosten steuermindernd geltend gemacht werden können. Dieses Merkblatt versetzt Sie in die Lage, diese Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Aus unserem News-Archiv

Nachfolgend finden Sie letzten Artikel aus unserem News-Archiv, in denen es (ganz oder teilweise) um das Thema Geschenke geht.

Produkte zum Thema:

Datev hat auf dem „Datev-Marktplatz“ Angebote zum Thema Reisekosten zusammengefasst, die sowohl für die Nutzer, als auch für den Datenaustausch mit uns Erleichterungen bringen sollen.

Wichtig: wir kennen längst nicht alle angebotenen Produkte und erhalten auch keine Provision für die Vermittlung. Sollte Ihnen ein dort angebotenes Produkt gefallen, dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob eine Nutzung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Unser Tipp:

Leider können wir Ihnen keine Vorlage für die Abrechnung der Reisekosten anbieten. Dafür sind die Wünsche und Bedürfnisse zu unterschiedlich. In vielen Office-Programmen, zum Beispiel Excel, gibt es bereits vorgefertigte Dokumentvorlagen für die Reisekosten-Abrechnung.

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