Reisekosten für Dienstreise steuerlich geltend machen
Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn
Für viele Berufstätige gehören Dienstreisen zum Alltag. Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich diese vom täglichen Pendeln zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Denn für die Pendelfahrten können Sie lediglich die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke geltend machen, während Sie bei einer Dienstreise die Kilometerpauschale sowohl für Hin- als auch für die Rückfahrt geltend machen können.
Vereinfacht kann man sagen: Alle beruflichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stattfinden, sind Dienstreisen. Arbeiten Sie regelmäßig an mehreren Orten, kann die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte schwierig werden: sind Sie Arbeitnehmer, ist die arbeitsvertragliche Zuordnung durch den Arbeitgeber wichtig. Sind Sie selbständig, kommt es auf die Zeit an, die Sie an den einzelnen Orten verbringen. Neben den Fahrtkosten können auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Aufwendungen, die während einer Dienstreise anfallen, können entsprechend den Regelungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Soweit keine Erstattung erfolgt oder Sie selbständig sind, können die Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Unsere Infografiken weisen Ihnen einfach und verständlich den Weg durch den Steuerdschungel.
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