(0 52 35) 96 92 - 0

Mindestlohnerhöhung ab dem 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Bereich Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung in Kraft. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der relevanten Anpassungen und der damit verbundenen Handlungsbedarfe:

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Stunde.

Anhebung der Minijob-Grenze

  • Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs erhöht sich ab 01.01.2026 von 556 EUR auf 603 EUR.
  • Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 7.236 EUR.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze ist weiterhin dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Berechnung: Mindestlohn x 130 / 3, auf volle Euro gerundet).

To-Do für Arbeitgeber

  • Überprüfen Sie alle Arbeitsverträge Einhaltung des neuen Mindestlohns ab 01.01.2026.
  • Prüfen Sie, ob durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Beschäftigungsverhältnisse neu zu bewerten sind (z. B. Wechsel von Midijob zu Minijob oder umgekehrt).
  • Teilen Sie uns entsprechende Änderungen mit.
  • Informieren Sie betroffene Mitarbeiter.

Weitere Hinweise

Die Anpassung der Minijob-Grenze erfolgt automatisch durch die Koppelung an den Mindestlohn. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR und der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 633 EUR angekündigt.

Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Umsetzung der Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner