Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige,
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige,
Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Das teilte das Bundesfinanzministerium